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Plattenvertrag

Der Plattenvertrag ist heiß begehrt bei Künstlern und Bands, doch er bietet nicht nur Vorteile. Im Grunde genommen sagt der Plattenvertrag nichts anderes aus, als dass zwischen Musiker / Band und Plattenfirma vertragliche Regelungen bestehen.

 

Plattenvertrag

Plattenvertrag – Talent und Glück gehören dazu

 

Diese beinhalten folgende Rechte und Pflichten:

  • Musiker / Band verpflichten sich, alle Veröffentlichungen nur über die Plattenfirma herauszugeben.
  • Plattenfirma kümmert sich dafür um die Finanzierung, Vermarktung und Herstellung der Musik.

 

Nachteile können sich dadurch natürlich ebenfalls ergeben. Für die Plattenfirmen ist es von größter Bedeutung, dass sie Gewinne erzielen und diese sind nur zu erreichen, wenn der breite Massenmarkt angesprochen wird. Der wiederum kann nur dann angesprochen werden, wenn ein bestimmtes Musikgenre bedient wird und dies wiederum kann dazu führen, dass die Musiker bzw. die Band in ihrer künstlerischen Freiheit sehr stark eingeschränkt werden.

Trotzdem bringt der Plattenvertrag auch Vorteile. So können viele Musiker und Bands, die gerade am Anfang ihrer Karriere stehen, nicht für die Produktion ihrer Songs im Tonstudio und deren professionelle Vermarktung aufkommen. Die finanziellen Mittel reichen dafür bei weitem nicht aus.

 

Arten von Plattenverträgen

Beim Plattenvertrag muss in verschiedene Arten unterschieden werden. Grundlegend sind am Markt die

  • Künstlerexklusivverträge,
  • Bandübernahmeverträge und
  • Vertriebsverträge

zu finden.

 

Künstlerexklusivvertrag

Bei einem Künstlerexklusivvertrag leistet das Label die Aufbauarbeit, macht den Künstler also zunächst bekannt und übernimmt die Produktion von dessen Musik. Außerdem werden Persönlichkeitsrechte des Künstlers mit erworben.

Der Künstlerexklusivvertrag wird dabei nur noch sehr selten in der Praxis verwendet, da es für das Label viel Arbeit und Risiko bedeutet, einen unbekannten Künstler aufzubauen. Die meisten Plattenfirmen erwarten, dass man bereits einige Songs, idealerweise ein ganzes Album produziert hat, bevor man an die Firmen heran tritt.

 

Bandübernahmevertrag

Bei einem Bandübernahmevertrag sieht es anders aus. Die Musik wurde bereits produziert, das Label kauft lediglich die Alben ein und ist für Vertrieb und Vermarktung verantwortlich.

 

Vertriebsvertrag

Der Vertriebsvertrag ist in der Praxis eher seltener zu finden. Er bezeichnet einen Vertrag zwischen Plattenfirma und einem kleinen Label. Dies kommt nur für Interpreten in Frage, die bereits ein eigenes kleines Label haben. Die Plattenfirma kümmert sich schließlich lediglich noch um den Vertrieb, also dass die Platten für den Käufer zur Verfügung stehen.

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